Über den Vortrag
Antisemitismus ist kein alleinstehender Straftatbestand – Volksverhetzung und Beleidigung sowie religiöse Diskriminierung sehr wohl. Deswegen muss in Fällen von Antisemitismus immer begründet werden, warum strafrechtlich betrachtet eine Straftat sowie zivilrechtlich eine Persönlichkeits-rechtsverletzung vorliegt.
Der Berliner Rechtsanwalt Nathan Gelbart gibt Einblick in die von ihm geführten Fälle und zeigt auf, wo die Knackpunkte bei antisemitischen Fällen vor deutschen Gerichten liegen. Ebenso wird er aufzeigen, wie es zu verheerenden Urteilen angesichts von Antisemitismus kommen kann.
RA Nathan Gelbart
ist als Rechtsanwalt in Deutschland und in Israel zugelassen. Seine Kanzlei vertritt regelmäßig Fälle, in denen es um Antisemitismus geht, vor allem im Medien- und Presserecht als auch im Luftverkehrsrecht.